Aktuelle Vorschriften, Campingplätze und Reisehinweise
Letztes Update: 09.02.2022
Seit dem Ausbruch des Coronavirus wurden viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens auf den Kopf gestellt. Besonders unsere Bewegungsfreiheit war und ist von den Maßnahmen betroffen, die der Pandemie Einhalt gebieten soll.
Gerade in Bezug auf das Reisen mit dem Wohnmobil und die Übernachtungsmöglichkeiten auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen entstehen deshalb natürlich viele Fragen und Unsicherheiten: Ist ein Urlaub trotz Corona noch möglich?
Auf dieser Seite findest du Informationen und Antworten auf deine Fragen, damit du deine nächste Reise stressfrei und sicher planen kannst. Vor Reiseantritt bitten wir dich jedoch darum, dich über aktuelle Maßnahmen und Vorschriften (bzgl. Ausgangssperren, Bewegungsradien, Quarantäneregelungen, Testregelungen) deines Wohn- und Zielorts auf den offiziellen Seiten des jeweiligen (Bundes-)landes zu informieren. Bei Regelverstößen drohen Bußgelder.
Letztes Update für Deutschland: 11.05.2021
In einigen ausgewählten Modellregionen in Schleswig-Holstein sind Versuche für die Wiederöffnung des Tourismus gestartet. Grundsätzlich gilt, dass Gäste empfangen werden dürfen, wenn es ein Corona-konformes Hygienekonzept gibt.
Das bedeutet konkret:
In Schleswig-Holstein gibt es aktuell vier Modellregionen (Enddatum kann sich vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ändern). In den Links findest du alle teilnehmenden Campingplätze!
Bitte erkundige dich über die jeweiligen organisatorischen und rechtlichen Details auf den behördlichen Webseiten. Bei Überlastung der Gesundheitssysteme können die Projekte vorzeitig beendet werden.
Eine aktuelle Übersicht der geplanten Lockerungen je Bundesland kannst du hier sehen.
Es wurde eine bundeseinheitliche Notbremse ab einem Inzidenzwert von 100 beschlossen. Alle bereits beschlossenen Maßnahmen gelten weiterhin.
In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt u.a.:
In Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt:
Aktuelle Maßnahmen bezüglich des Reisens:
Hier findest du eine Übersicht der Corona-Webseiten der jeweiligen Bundesländer:
Weiterführende aktuelle Informationen findest du auf der Seite der Bundesregierung .
Letztes Update für Österreich: 06.05.2021
In Österreich sind in folgenden Bereichen Öffnungen geplant: Gastronomie, Kultur & Veranstaltungen, Kongresse, Messen, Hotellerie & Beherbergung, Sport, Freizeitbetriebe, Handel, Schule, Jugendarbeit, Ausgangs- & Kontaktbeschränkungen, Zutrittstests, Hochinzidenz-Gebiete, Grenzen.
Für die Hotellerie und Beherbergung ist konkret geplant:
Finde mehr zu den geplanten Öffnungen in diesem Dokument .
Ab dem 15. Februar 2021 muss sich jeder, der aus dem Ausland nach Österreich einreist, vor der Einreise elektronisch registrieren. Das Einreiseformular – Pre-Travel-Clearance (englische Version hier ) ist auch von österreichischen Staatsbürgern auszufüllen. Weiterführende Informationen, Erklärungen sowie Ausnahmen & analoge Formen findest du auf der offiziellen Seite des Digitalen Amts von Österreich .
Die derzeitige 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht in Österreich bis zum 18. Mai 2021 folgende Regelungen vor, bitte beachte regionale Sonderregelungen:
Die aktuellen Schutzmaßnahmen findest du immer auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums .
Des Weiteren hat das Sozialministerium das " FAQ: Reisen und Tourismus " veröffentlicht, welches regelmäßig nach Inkrafttreten der jeweils aktuellen Schutzverordnung aktualisiert wird.
Außerdem veröffentlicht das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus regelmäßig Informationen, die den Tourismus und das Reisen während Corona betreffen.
Eine aktuelle Übersicht mit den geltenden bundesweiten sowie regionalen (zusätzlichen) Corona-Maßnahmen findest du unten oder auf der Website corona-ampel.gv.at
Letztes Update für die Schweiz: 06.05.2021
Seit dem 19. April 2021 gelten schweizweit folgenden Regelungen.
Geöffnet sind:
Die Campingplätze in der Schweiz sind offen!
Geschlossen bleiben:
Treffen draußen sind mit maximal 15 Leuten möglich, drinnen weiterhin mit maximal 10 Personen. Außerdem gilt eine ausgedehnte Maskenpflicht. Veranstaltungen sind wieder möglich - generell mit maximal 15 Personen. Die aktuellen Maßnahmen findest du auf der Seite Bundesamt für Gesundheit BAG .
Diese Maßnahmen gelten in der gesamten Schweiz mindestens. Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen können Bußgelder in Höhe von 50 bis 200 Franken drohen. Es kann je nach Infektionsgeschehen zusätzliche kantonale Maßnahmen geben. Informationen der kantonalen Behörden findest du hier .
Aktuelle Informationen zur Einreise in die Schweiz findest du auf der Seite des BAG (Bundesministerium für Gesundheit).
Das elektronische Einreiseformular für die Schweiz findest du hier .
Letztes Update: 06.05.2021
Dies ist wohl die wichtigste aller Fragen. Wir versuchen, dir alle wichtigen Informationen und hilfreiche Links zur Verfügung zu stellen, damit du deinen Urlaub trotz Corona in Zukunft mit mehr Sicherheit planen kannst.
Ja, das Mieten von Wohnmobilen ist in Deutschland weiterhin erlaubt. Jedoch, auch wenn keine konkreten Regelungen zur Schließung unserer Geschäftstätigkeiten in Deutschland vorliegen, rät die Bundesregierung dringend von touristischen Reisen, auch vom Besuch von Verwandten, ab. Bitte erkundige dich über die jeweiligen lokalen Vorschriften und Maßnahmen in der Region, in die du reisen möchtest. Bei Verstoß drohen Bußgelder.
Hilfreich ist die App des Auswärtigen Amtes " Sicher Reisen ", auf welcher du alle aktuellen Informationen für deine Auslandsreise erhältst. Außerdem stellt die EU-Kommission aktuelle Informationen zu deinem Reiseland zur Verfügung: re-open Europa .
Bitte beachte außerdem, dass sich unsere Station Zürich - Jestetten innerhalb von Deutschland befindet. Falls du aus der Schweiz nach Deutschland einreisen möchtest und umgekehrt, kann es aktuell zu Komplikationen an der Grenze kommen. Informiere dich bitte über die aktuell geltenden Regelungen.
Letztes Update: 22.04.2021
Der Camping-Urlaub war vor allem im Sommer 2020 bei den Deutschen sehr beliebt, da man mit dem Wohnmobil oder Campervan sehr flexibel unterwegs sein und gleichzeitig die Mindestabstände beim Reisen gut einhalten kann. Wie genau es mit deinem nächsten Campingurlaub in 2021 vor dem Hintergrund der neuen Regelungen aussieht, haben wir dir hier zusammengefasst.
In den Modellregionen Eckernförde und der Schlei-Region sind Campingplätze vom 19. April bis zum 15. Mai geöffnet.
Übernachtungsangebote im restlichen Inland dürfen nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Das heißt konkret: Campingplätze außerhalb der Modellregionen dürfen derzeit keine Gäste für touristische Zwecke beherbergen.
Wann die Campingplätze wieder für Touristen öffnen, ist aktuell noch unklar. Es wurden noch keine konkreten Öffnungsschritte für die Beherbergung/Hotellerie beschlossen.
Zur Übersicht haben wir die Regelungen für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie wichtige Links in ausgewählten Bundesländern zusammengefasst:
Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Mehr Informationen sowie Ausnahmen findest du auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter "Hotellerie"
Seit dem 2. November 2020 dürfen Einrichtungen wie Hotels oder Pensionen in Deutschland Übernachtungsangebote nur noch für zwingend notwendige Zwecke wie etwa unverzichtbare Dienstreisen zur Verfügung stellen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gästehäusern oder Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken sind nicht gestattet.
Tagesreisen sind nicht grundsätzlich verboten. Jedoch sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, auf nicht notwendige Reisen – auch zu Verwandten – zu verzichten.
Mehr Informationen findest du auf der Seite von Niedersachsen unter " Reisen in Niedersachsen sowie innerdeutsche Reisen ".
Jegliche gewerblichen Übernachtungsstätten wie Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Campingplätze oder Jugendherbergen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, das Besuchsrecht bei Kindern, die Teilnahme von Auszubildenden und Studierenden an wohnortsentfernt stattfindenden Prüfungen oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch, eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern.
Als touristische Übernachtungsangebote gelten auch Wohnmobilstellplätze – auch wenn diese gebührenfrei genutzt werden können.
Dauercampen ist nur erlaubt, wenn ein Härtefall vorliegt. Also beispielsweise, wenn der Betroffene auf dem Campingplatz seinen ersten Wohnsitz hat. Saisoncampen ist dagegen nicht erlaubt.
Gastronomische Dienstleistungen dürfen ausschließlich für Übernachtungsgäste angeboten werden. Diese dürfen im Restaurant bzw. Frühstücksraum bewirtet werden. Der Betrieb von Bädern, Saunen oder Bereichen mit Wellnessbehandlungen ist untersagt. Sportbereiche dürfen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
Mehr Informationen sowie Ausnahmen findest du im FAQ von Baden-Württemberg (Abschnitt: "Wann darf ich noch in einem Hotel und anderen Beherbergungsbetrieben übernachten?")
Campingplätze in Rheinland-Pfalz sind seit dem 2. November geschlossen. In Rheinland-Pfalz sind Übernachtungsangebote nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Auch private Stellplätze oder kostenlose Stellplätze dürfen für private Zwecke nicht genutzt werden.
Die Campingplätze und alle Gemeinschaftseinrichtungen (Duschen, WCs, Abfallentsorgung usw.) sind geschlossen. Dauercamping ist derzeit untersagt. Dauercamper, die ihre Parzelle als offiziellen Zweitwohnsitz angemeldet haben, dürfen sich ausnahmsweise dort aufhalten. Zur Durchführung zwingend notwendiger und nicht aufschiebbarer Arbeiten zur Beseitigung oder Verhinderung von Schäden (wie z.B. Baumschnitt) im Frühjahr ist ein kurzfristiges Betreten des Campingplatzes einzelner Personen möglich.
Hotels und Beherbergungsbetriebe können bei Bedarf ausschließlich für den nicht touristischen Reiseverkehr – also auch Dienstreisen – öffnen.
Mehr Informationen findest du in den Corona Regeln von Rheinland-Pfalz im Überblick (unter "Dauercamping" und "Hotels").
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind weiterhin untersagt. Keine privaten Übernachtungen sind geschäftliche/dienstliche Übernachtungen. Mehr Informationen findest du in den Fragen und Antworten zum Coronavirus von Nordrhein-Westfalen in der Kategorie “Verbraucher”.
In den Modellregionen Eckernförde und der Schlei-Region sind Campingplätze vom 19. April bis zum 15. Mai geöffnet. Mehr Informationen am Anfang dieser Seite!
Zurzeit dürfen in den restlichen Regionen in Schleswig-Holstein keine Gäste zu touristischen und anderen privaten Zwecken beherbergt werden. Es gelten nur die untenstehenden Ausnahmen.
Das Beherbergungsverbot gilt für
Ausnahmen gelten für Übernachtungen aus
Für Campingplätze ist konkret geregelt:
Mehr Informationen sowie Ausnahmen im FAQ von Schleswig-Holstein .
Das wilde Campen ist in Deutschland grundsätzlich untersagt. Allerdings ist das einmalige Übernachten zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit” auf öffentlichen Parkplätzen und Raststätten gestattet, solange dies kein Verbotsschild verhindert. Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass eine Zeitspanne von circa 10 Stunden nicht überschritten wird, keine Campingmöbel herausgestellt werden und kein Müll hinterlassen wird. Weitere hilfreiche Informationen findest zu hier .
Es gibt eine Vielzahl von hilfreichen Apps, die dich bei der Suche von Wohnmobilstellplätzen unterstützen, wie zum Beispiel Stellplatz-Radar oder park4night . Gut zu wissen: Mit unseren Nomad und Atlas Modellen, die in Deutschland verfügbar sind, kannst du autonom unterwegs sein, da diese über integrierte Zentralheizungen, integrierte Badezimmer mit Innendusche und WC sowie über 12V / USB-Anschlüsse (die an die Zusatzbatterie angeschlossen sind) verfügen.
Coro